Werbungskosten: was Arbeitnehmer absetzen können
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist nur die Untergrenze. Welche Kosten darüber hinaus zählen und wie Sie sie belegen.
Beispieltext – dieser Inhalt zeigt, wie eine Lerneinheit aussieht, und wird von Jennifer Frenken ersetzt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Sie haben, um Ihren Arbeitslohn zu erzielen. Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – auch ohne Belege. Lohnend wird es, wenn Ihre tatsächlichen Kosten darüber liegen.
Was typischerweise zählt
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)
- Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur oder Berufskleidung
- Fortbildungen, Fachseminare und Bewerbungskosten
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Kosten einer doppelten Haushaltsführung
Belege sammeln lohnt sich
Schon wenige größere Posten – etwa ein neuer Laptop, der überwiegend beruflich genutzt wird – heben Sie über den Pauschbetrag. Jeder Euro darüber mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.